Brandschutzbeauftragter
Als Grundlage für die Vorschreibung eines Brandschutzbeauftragten (BSB) dient einerseits das Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz (§10, §18) sowie andererseits die Arbeitsstättenverordnung (§43).
Die Aufgabe eines Brandschutzbeauftragten ist die Aufrechterhaltung des Brandschutzkonzeptes eines Betriebes. Konkret tut er dies durch regelmäßige Überprüfung der Funktion der technischen Brandschutzeinrichtungen (Brandmeldeanlagen, Brandschutztüren usw.) sowie der Einhaltung der organisatorischen Brandschutzmaßnahmen (Rauchverbote, Freihalten der Fluchtwege, usw.)