Skip to content
Weiterbildungsprogramm D95
- Die Dauer der Weiterbildung hat 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren zu betragen.
- Die Summe der Mindeststundenanzahl aus den verschiedenen Sachgebieten beträgt allerdings nur 28 Stunden.
- Es stehen also 7 Stunden frei zur Verfügung, die für eine Vertiefung in den Sachgebieten dienen.
- Besonderen Wert wird auf die Verkehrssicherheit, sowie auf den ökonomischen und ökologischen Fahrbetrieb gelegt.
- Die einzelnen Ausbildungseinheiten müssen mindestens 7 Stunden pro Tag dauern.
Absolvierung der einzelnen Teile der Weiterbildung für D95:
- 1 a,b,c,e,f
- 2 a,c
- 3 a,b,c,d,e,f,h
für C95 müssen zusätzlich folgende Teile absolviert werden:
1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln:
- a) Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung.
- b) Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeug zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen.
- c) Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs.
- e) Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste.
- f) Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeugs.
2. Anwendung der Vorschriften
- a) Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr.
- c) Kenntnis der Vorschriften für den Personenkraftverkehr.
3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
- a) Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle.
- b) Fähigkeit, die Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen.
- c) Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen.
- d) Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung.
- e) Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen.
- f) Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt.
- h) Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenkraftverkehrs und der Marktordnung.
Rechtsgrundlagen